Schallimmissionsprognosen
Bei der Realisierung von Windkraftprojekten ist darauf zu achten, dass Nachbarn nicht erheblich durch Lärm belästigt oder benachteiligt werden. Die Schallimmissionsprognose ist deshalb ein zwingender Bestandteil jedes BImSchG-Genehmigungsantrags für Windenergieanlagen (WEA) — sie prognostiziert die zu erwartende Schallimmission an den maßgeblichen Immissionsorten und bewertet sie nach den gültigen technischen Standards.
Grundlage der Berechnung sind die vermessenen oder vom Hersteller berechneten bzw. garantierten Schallleistungspegel der Windenergieanlagen. Die Schallausbreitung wird entsprechend der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) nach dem Berechnungsverfahren der DIN ISO 9613-2 unter Anwendung des Interimsverfahrens und Berücksichtigung der aktuellen LAI-Hinweise berechnet.