UVP, Artenschutz, faunistische Kartierungen und Landschaftspflegerischer Begleitplan — alle Umweltgutachten auf konsistenter Datenbasis, behördenabgestimmt und länderleitfadenkonform.
8 spezialisierte Leistungen — von der Kartierung bis zur naturschutzfachlichen Begleitung des BImSchG-Genehmigungsverfahrens.
Faunistische und floristische Erfassungen: Brut-, Zug- und Rastvogelkartierung, Fledermaus-Erfassungen inkl. Gondelmonitoring sowie Biotoptypenkartierung — Grundlage für den AFB.
Fachliche Begleitung der Bauausführung durch ökologisch qualifiziertes Personal — Sicherstellung der im Genehmigungsverfahren festgelegten Vermeidungs- und Schutzmaßnahmen während der Bauzeit.
Erstellung des UVP-Berichts nach § 16 UVPG und der Vorprüfung nach Anlage 3 UVPG — Bewertung aller Schutzgüter (Mensch, Fläche, Boden, Wasser, Klima, Arten, Landschaftsbild) als typischem Bestandteil des BImSchG-Genehmigungsverfahrens.
Relevanzprüfung und Konfliktanalyse aller artenschutzrechtlichen Aspekte — Prüfung der Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG für Vögel, Fledermäuse und alle weiteren streng geschützten Arten. Formulierung von Vermeidungsmaßnahmen.
Natura-2000- bzw. FFH-Verträglichkeitsprüfung nach § 34 BNatSchG — FFH-Vorprüfung, vertiefende Prüfung und ggf. Ausnahmeprüfung für Vorhaben im Umfeld von FFH- und Vogelschutzgebieten.
Erfassung und Bewertung betroffener Biotoptypen und des Landschaftsbildes, Ermittlung des Kompensationsbedarfs und Darstellung der Ausgleichsmaßnahmen. Bilanzierung von Eingriff und Kompensation nach dem jeweiligen Länderbewertungsverfahren.
GIS-gestützte Viewshed-Analysen auf Basis digitaler Geländemodelle (DGM1) zur Ermittlung der optischen Wirkung geplanter Windenergieanlagen — für UVP und Raumordnungsverfahren.
Landschaftsbildbewertung und Kompensationsbemessung nach dem Märkischen Modell 2.0 (LfU BB) — für die WEA-Genehmigung in Brandenburg, übertragbar auf weitere Bundesländer.
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