Standortgüte vor Inbetriebnahme
Vor der Errichtung einer Windenergieanlage ist gegenüber dem Netzbetreiber nachzuweisen, welche Standortgüte die Anlage besitzt. Dazu wird auf der Grundlage des zuvor erstellten Windgutachtens nach TR6 der Standortertrag der Anlage ins Verhältnis zum Referenzertrag des Anlagentyps gesetzt.
Auf der Basis dieser Standortgüteermittlung vor Inbetriebnahme wird der anzulegende Wert in Cent pro Kilowattstunde (Gebotswert), welcher bei der erfolgreichen Teilnahme an der Ausschreibung erzielt wurde, mit dem abgeleiteten Korrekturfaktor multipliziert.