Natura 2000 / FFH-Verträglichkeitsprüfung
Die Natura-2000-Verträglichkeitsprüfung (Natura-2000-VP bzw. FFH-Verträglichkeitsprüfung) ist ein wesentliches Instrument zum Schutz des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000. Ihr Zweck besteht darin, erhebliche Beeinträchtigungen von Natura-2000-Gebieten zu vermeiden und die Erhaltungsziele der geschützten Lebensraumtypen und Arten langfristig zu sichern — und damit einen günstigen Erhaltungszustand der maßgeblichen Schutzgüter zu bewahren beziehungsweise wiederherzustellen.
Eine Prüfung wird erforderlich, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein Vorhaben Auswirkungen auf ein Natura-2000-Gebiet entfaltet — dazu zählen sowohl FFH-Gebiete als auch Europäische Vogelschutzgebiete (SPA-Gebiete). Im Regelfall erfolgt zunächst eine FFH-Vorprüfung bzw. Verträglichkeitsabschätzung: Kann nicht mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden, dass die Erhaltungsziele erheblich beeinträchtigt werden, schließt sich eine vertiefende FFH-Verträglichkeitsprüfung an.
Die Ergebnisse werden in einer FFH-Verträglichkeitsstudie bzw. Natura-2000-Verträglichkeitsuntersuchung dokumentiert. Gegenstand sind die für das jeweilige Schutzgebiet maßgeblichen Erhaltungsziele — insbesondere die Lebensraumtypen des Anhangs I und die Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie sowie die relevanten Vogelarten nach Anhang I bzw. Art. 4 Abs. 2 der Vogelschutzrichtlinie. Neben den unmittelbaren Auswirkungen des Vorhabens werden auch mögliche kumulative Wirkungen im Zusammenwirken mit anderen bestehenden oder geplanten Vorhaben berücksichtigt.