Ökologische Baubegleitung
Unser Büro begleitet die Umsetzung von Maßnahmen aus Landschaftspflegerischen Begleitplänen (LBP) sowie Management- und Pflegekonzepten fachlich und organisatorisch — von der fachlichen Begleitung und Überwachung von Tiefbauarbeiten bei Windenergie-, Infrastruktur- und Renaturierungsprojekten über die umweltfachliche Kontrolle von Baufeldfreimachungen und Rekultivierungsmaßnahmen bis zur Überwachung der Herstellung von Ausgleichs-, Ersatz-, Schutz- und Gestaltungsmaßnahmen. Ziel ist die naturverträgliche Umsetzung der Vorhaben unter Einhaltung aller umwelt- und naturschutzrechtlichen Vorgaben.
Ein zentraler Bestandteil davon ist die ökologische Baubegleitung (ÖBB): Bauvorhaben werden von Naturschutzbehörden häufig mit der Auflage genehmigt, die Bauausführung durch eine ÖBB betreuen zu lassen. Ziel ist es, Defizite in der Umsetzung der im Genehmigungsbescheid festgelegten Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen während der Bauphase zu vermeiden — durch eine frühzeitige fachliche Begleitung lassen sich vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft reduzieren.
Wir beraten und überwachen als unabhängige Sachverständige die Umsetzung der naturschutzfachlichen Auflagen aus Sicht des Arten- und Biotopschutzes — von der Einweisung der Bauleitung und der ausführenden Firmen sowie der Ausweisung und Auspflockung sensibler Bereiche und Tabuzonen zu Baubeginn, über die Teilnahme an Baubesprechungen und Abstimmungsterminen sowie regelmäßige und anlassbezogene Baustellenkontrollen, bis zur Begleitung von Aufmaßen und Abnahmen inkl. Dokumentation festgestellter Mängel und zur Abschlusskontrolle nach Fertigstellung.
Die konkreten Modalitäten und Befugnisse der Baubegleitung werden vor Baubeginn mit dem Vorhabenträger und den zuständigen Behörden abgestimmt; bei Bedarf übernehmen wir auch die laufende Korrespondenz mit den Fachbehörden und beraten fachlich bei Anpassungen von Maßnahmenkonzepten während der Bauausführung. Grundlage sind Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), die behördlichen Auflagen und der vorliegende Artenschutzrechtliche Fachbeitrag (AFB).